Der moderne Arbeitsmarkt kennt keine Grenzen. Die Dynamik der globalen Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen zunehmend auf internationale Arbeitskräfte zurückgreifen und nach den besten Talenten, Spezialisten und Mitarbeitern mit einzigartigen Fähigkeiten suchen. In Polen, wie auch in vielen anderen Ländern, ist die Beschäftigung von Ausländern nicht nur zur Norm geworden, sondern auch ein Schlüsselelement der Rekrutierungsstrategien von Unternehmen in verschiedenen Sektoren. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf den Prozess der Beschäftigung von Ausländern in Polen und untersuchen sowohl die Herausforderungen als auch die Möglichkeiten, die mit der internationalen Rekrutierung verbunden sind. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

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Beschäftigung von Ausländern – Legalität des Prozesses

Wer kann legal in Polen arbeiten? Diese Frage ist entscheidend für viele, die Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Land suchen. Es ist offensichtlich, dass polnische Staatsbürger die Freiheit haben, in ihrem Land zu arbeiten. Allerdings können auch Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union legal in Polen arbeiten. Ebenso können Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz unter bestimmten, durch das polnische Recht festgelegten Bedingungen eine legale Beschäftigung in Polen aufnehmen.

Um legal in Polen zu arbeiten, muss ein Arbeitgeber, der an der Einstellung eines Ausländers interessiert ist, die entsprechende Arbeitserlaubnis oder Saisonarbeitserlaubnis erhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ausländer zu beschäftigen, der eine temporäre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Polen besitzt.

Für einen Ausländer, der in Polen legal arbeiten möchte, ist es wichtig, sich gemäß den geltenden Vorschriften im Land aufzuhalten. Notwendige Dokumente wie ein Visum oder eine Aufenthaltskarte müssen vorhanden sein, um den legalen Status nachzuweisen. Es ist auch entscheidend, dass die Grundlage des Aufenthalts dem Ausländer die Aufnahme einer Arbeit erlaubt; Touristenvisa erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Als allgemeine Regel muss die Arbeit eines Ausländers in Polen gemäß den Bedingungen und der Position erfolgen, die in der erteilten Arbeitserlaubnis oder der temporären Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis festgelegt sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel, die die Arbeit anderer Art oder in einer anderen Position für einen Zeitraum von insgesamt nicht mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr erlaubt, vorausgesetzt, der Woiwode, der die Erlaubnis erteilt hat, wird innerhalb von 7 Tagen schriftlich benachrichtigt.

Beschäftigung von Ausländern – Digitalisierung des Prozesses

Die Digitalisierung des Prozesses der Beschäftigung von Ausländern ist ein wichtiger Schritt zur Erleichterung und Rationalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit ihrer legalen Beschäftigung in Polen. Der polnische Gesetzgeber setzt eindeutig auf eine vollständige Elektronisierung der Verfahren im Zusammenhang mit dem Zugang von Ausländern zum polnischen Arbeitsmarkt. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf zur Beschäftigung von Ausländern sieht die Einführung einer vollständigen Digitalisierung der Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer vor. Zudem werden die Erklärungen zur Beschäftigung in das Register der Erklärungen eingetragen. Diese beiden zentralen Dokumente, die die Arbeit von Ausländern in Polen legalisieren, werden in elektronischer Form verfügbar sein.

Die neuen Vorschriften basieren auf dem Informationssystem „praca.gov.pl“, das die Hauptstelle für das Einreichen von Anträgen, Schreiben, Berufungen und den Erhalt von Antworten von öffentlichen Verwaltungsbehörden sein wird. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Prozess der Beschäftigung von Ausländern werden elektronisch durchgeführt. Jede Aktivität außerhalb des teleinformatischen Systems wird als unwirksam angesehen.

Eine wesentliche Änderung wird auch die Möglichkeit für einen Ausländer sein, direkten Zugang zu den erteilten Arbeitserlaubnissen und den in das Register eingetragenen Beschäftigungserklärungen zu erhalten. Derzeit kann ein Ausländer diese Dokumente, die seine Beschäftigung legalisieren, nicht eigenständig erhalten. Der Zugang zu diesen Dokumenten wird über das individuelle Konto des Ausländers auf dem Portal praca.gov.pl möglich sein, wo Genehmigungen, Erklärungen und Verwaltungsentscheidungen verfügbar sein werden.

Die neue Regelung wird auch anderen Behörden wie der Polizei, der Staatlichen Arbeitsinspektion oder der Grenzschutzbehörde den Zugang zur zentralen Registerdatenbank ermöglichen. Dies wird den Informationsfluss verbessern und eine effektivere Kontrolle der Legalität der Beschäftigung von Ausländern ermöglichen. Zusätzlich werden alle Informationspflichten, die auf dem Arbeitgeber lasten, über das teleinformatische System erfüllt.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Beschäftigung von Ausländern bringt für Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten mit sich und erfordert die Einhaltung der polnischen Arbeitsgesetze. Dementsprechend sind Arbeitgeber verpflichtet, Ausländern Arbeitsbedingungen zu bieten, die nicht schlechter sind als die für polnische Staatsbürger. Dies bedeutet die Einhaltung von Arbeitszeitnormen, die Gewährung von Erholungsurlauben, die Sicherstellung eines Mindestlohns und die Führung eines Arbeitszeitnachweises.

Vor der Einstellung eines Ausländers muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass dieser ein gültiges Dokument besitzt, das ihm einen legalen Aufenthalt in Polen ermöglicht. Der Arbeitgeber sollte dann eine Kopie dieses Dokuments anfertigen und sie während der gesamten Beschäftigungsdauer aufbewahren.

Im Fall eines Ausländers, der auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis arbeitet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Informationen an den Woiwoden zu übermitteln, der die Erlaubnis erteilt hat. Dies muss innerhalb von 7 Tagen nach Änderungen wie: Änderung der Art der Arbeit oder Position, Änderung des Firmensitzes oder des Namens des Arbeitgebers, Übertragung des Arbeitsplatzes auf einen anderen Arbeitgeber, Änderung der Person, die den Arbeitgeber vertritt, Arbeitsbeginn nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Gültigkeitsdatum der Erlaubnis, Arbeitsunterbrechung für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten oder Beendigung der Arbeit vor Ablauf von 3 Monaten ab dem Gültigkeitsdatum der Erlaubnis geschehen.

Wenn der Arbeitgeber eine Erklärung über die Beschäftigung eines Ausländers abgegeben hat, die in das Register der Erklärungen eingetragen wurde, muss er das Kreisarbeitsamt über den Arbeitsbeginn des Ausländers oder das eventuelle Nichtantritt der Arbeit innerhalb von 7 Tagen informieren.

Im Fall von Zeitarbeitsagenturen, die Ausländer auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis beschäftigen, ist es notwendig, den Starosten, der die Erlaubnis erteilt hat, über wesentliche Änderungen wie die Änderung des Firmensitzes, die Übertragung des Arbeitsplatzes auf einen anderen Arbeitgeber oder den Abschluss eines Arbeitsvertrags anstelle eines anderen zivilrechtlichen Vertrags zu informieren.

Vorteile der Beschäftigung von Ausländern

  • Neue Perspektiven und Fähigkeiten. Ausländer bringen oft vielfältige berufliche und kulturelle Erfahrungen mit, die eine unschätzbare Quelle neuer Perspektiven und Ideen für das Unternehmen sein können.
  • Schließung von Personallücken. In spezialisierten Berufen, in denen es an inländischen Kandidaten mangelt, kann die Beschäftigung von Ausländern das Problem des Arbeitskräftemangels lösen.
  • Unternehmensentwicklung auf ausländischen Märkten. Die Präsenz von Personen aus verschiedenen Ländern im Team kann die Expansion des Unternehmens auf ausländische Märkte erleichtern, indem das Verständnis für die Kultur und die Besonderheiten eines bestimmten Landes verbessert wird.

Zusammenfassung

Die Beschäftigung von Ausländern in Polen wird immer häufiger und eröffnet neue Entwicklungsmöglichkeiten für Unternehmen und bringt Vorteile in Form von Vielfalt, neuen Fähigkeiten und Perspektiven. Allerdings geht sie auch mit bestimmten Herausforderungen einher, die das Bewusstsein und entsprechende Maßnahmen seitens der Arbeitgeber erfordern. Daher erfordert die effektive Beschäftigung von Ausländern eine gut durchdachte Rekrutierungsstrategie und die strikte Einhaltung der geltenden Vorschriften und Standards.